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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BNN MediaGroup GmbH (Marke: Stabiles Handwerk)

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Bückelstraße 3, 78467 Konstanz

Geschäftsführer: Bakisi Nsakala

HRB 731111, AG Freiburg i. Br.

Gerichtsstand Konstanz

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Kontakt:

buchhaltung@stabiles-handwerk.de

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Präambel /Hinweis zur Einbeziehung

Diese AGB werden dem Kundenzusammen mit dem jeweiligen Angebot / der Auftragsbestätigung (AB) als PDF übermittelt und sind zusätzlich unter https://www.bnnmediagroup.de/agbs abrufbar. Mit der Bestätigung bzw. Unterzeichnung der AB erkennt der Kunde diese AGB an. Einer gesonderten Bestätigung der AGB bedarf es nicht.

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Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

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(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BNN Media Group GmbH (nachfolgend„Agentur") und dem Kunden, auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dasses einer erneuten Einbeziehung bedarf.

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(2) Die Leistungen richten sichausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt, in dieser Eigenschaft zu handeln.

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(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis der Kunden-AGB die Leistung vorbehaltlos erbringt.

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(4) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht angenommen.

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§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Einbeziehung

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(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung bzw. Unterzeichnung derAuftragsbestätigung (AB) durch den Kunden zustande.

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(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind Angebot bzw. AB nebst etwaigen Anlagen sowie diese AGB. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der AB vor.

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(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

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§ 3 Leistungsumfang; keine Erfolgsgarantie

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(1) Der konkrete Leistungsumfangergibt sich aus Angebot / AB. Diese AGB gelten ergänzend für sämtliche Leistungen (u. a. Beratung/Consulting, Marketing, Vertriebsaufbau,Website-/Landingpage-Erstellung, Content-, Foto- und Videoproduktion, Broschüren, Social-Media-Betreuung, Kurse/Workshops).

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(2) Die Agentur schuldet die vereinbarte Tätigkeit (Dienstleistung), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein bestimmter Umsatz, eine Anzahl an Anfragen, Terminen, Leads oderAbschlüssen wird weder zugesichert noch geschuldet – weder im Vertrag nochmündlich.

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(3) Ergebnisse, die von Drittenoder Plattformen abhängen (z. B. Reichweiten, Rankings, Freigaben, Sperrungen,Algorithmus-Entscheidungen von Meta, Google o. Ä.), liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur und sind nicht geschuldet.

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§ 4 Mitwirkungspflichten desKunden

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(1) Der Kunde stellt alle fürdie Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge undFreigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.

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(2) Kommt der Kunde einer Anforderung zur Zulieferung oder Freigabe nicht innerhalb von 10 Kalendertage nnach Aufforderung nach, ist die Agentur berechtigt: (a) Termine und Fristenentsprechend zu verschieben, (b) die vereinbarte Vergütung gleichwohl in voller Höhe und zu den vereinbarten Zeitpunkten in Rechnung zu stellen, und (c) die betroffene Leistungsphase als abgenommen zu behandeln.

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(3) Durch fehlende Mitwirkungverursachter Mehraufwand wird nach dem vereinbarten bzw. üblichen Satzgesondert vergütet. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kundengehen nicht zulasten der Agentur.

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§ 5 Vergütung, Anzahlung, Fälligkeit, Zahlungsweise

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(1) Sämtliche Preise verstehensich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

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(2) Projekt-/Einmalleistungen:Es ist eine Anzahlung von mindestens 50 % der Nettovergütung vo rLeistungsbeginn fällig; der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig – sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

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(3) Kernangebot / laufendeBeratung (Consulting): Die Vergütung wird monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen und ist zum 1. eines jeden Monats fällig. Der Kundeerteilt hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

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(4) Social-Media-Betreuung undsonstige zeitraumbezogene Pakete werden für den vereinbarten Leistungszeitraumim Voraus abgerechnet und sind vor Leistungsbeginn fällig.

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(5) Die Zahlungspflicht bestehtunabhängig von Förderungen, Zuschüssen oder Leistungen Dritter. DerenBeantragung, Bewilligung, Höhe oder Auszahlung berühren Fälligkeit und Höhe derVergütung nicht.

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§ 6 Zahlungsverzug

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(1) Bei Überschreitung des Fälligkeitszeitpunkts kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug,spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.

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(2) Im Verzugsfall schuldet derKunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensbleibt vorbehalten.

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(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Ausgleichzurückzuhalten bzw. einzustellen. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlunglänger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die noch offene Vergütung der laufenden Vertragsperiodefällig stellen.

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(4) Ein Zurückbehaltungs- oderAufrechnungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftigfestgestellter Gegenforderungen zu.

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§ 7 Leistungszeit und Termine

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Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden oderhöhere Gewalt verlängern die Leistungszeit angemessen.

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§ 8 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

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(1) Alle im Rahmen des Vertragserstellten Arbeitsergebnisse, Werke und Materialien (z. B. Websites, Landingpages, Videos, Grafiken, Texte, Broschüren, Konzepte) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum bzw. bei den Rechten der Agentur.

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(2) Nutzungsrechte gehen erstmit vollständiger Zahlung auf den Kunden über; so dann erhält der Kunde ein einfaches, im vereinbarten Umfang nutzbares Nutzungsrecht. Vor vollständigerZahlung ist jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisseuntersagt (vgl. § 13).

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(3) Roh-, Projekt- und Bearbeitungsdateien (z. B. unbearbeitetes Videomaterial, offene Projektdateien) verbleiben bei der Agentur und sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nichtausdrücklich vereinbart.

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§ 9 Haftung

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(1) Die Agentur haftetunbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben ,Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

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(2) Bei leicht fahrlässigerVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nachhöchstens auf die Auftragssumme, bei laufenden Verträgen auf die für ein Jahrvereinbarte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

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(3) Keine Haftung besteht für ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg, für Reichweiten/Rankings, für Entscheidungen und Sperrungen durch Plattformen sowie für vom Kundenbereitgestellte oder freigegebene Inhalte.

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(4) Soweit gesetzlich zulässig,verjähren Ansprüche gegen die Agentur innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis.

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§ 10 Referenz- und Werbenutzung

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(1) Der Kunde räumt der Agentur das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die im Rahmen des Vertrags erstellten Ergebnisse – einschließlich Bild-, Video- undTestimonial-Aufnahmen sowie Name und Logo des Kunden – zu Referenz- und Werbezwecken auf allen Kanälen (u. a. Website, Social Media, bezahlte Werbung,Print, Pitches) zu nutzen.

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(2) Der Kunde stellt sicher,dass erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

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(3) Das Nutzungsrecht ist auswichtigem Grund in Textform für die Zukunft widerruflich.

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§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

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(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich.

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(2) Die Verarbeitungpersonenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Soweit eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV); im Übrigen ist keine zusätzliche Unterzeichnung erforderlich, soweit gesetzlich zulässig.

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§ 12 Laufzeit und Kündigung

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(1) Projekt-/Einmalleistungenenden mit vollständiger Leistungserbringung; eine Verlängerung findet nichtstatt.

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(2) Das Kernangebot hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten. Es verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeit-bzw. Verlängerungsende in Textform gekündigt wird.

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(3) Das Recht zuraußerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug) bleibt unberührt.

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(4) Kündigungen bedürfen derTextform und sind an buchhaltung@stabiles-handwerk.de zu richten.

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§ 13 Vertragsstrafe

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Nutzt der Kunde unbezahlte Arbeitsergebnisse oder verletzt er die Nutzungs-/Referenzrechte nach §§ 8, 10,so ist eine Vertragsstrafe in Höhe der offenen bzw. entgangenen Vergütung, mindestens jedoch 2.500 €, verwirkt. Die Geltend machung eines weitergehendenSchadens bleibt vorbehalten.

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§ 14 Höhere Gewalt

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Ereignisse höherer Gewalt (z. B.Naturkatastrophen, Streik, Ausfall von Plattformen/Infrastruktur, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, können beide Parteien den betroffenen Teil des Vertrags kündigen.

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§ 15 Schlussbestimmungen

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(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

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(2) Der Kunde darf Forderungen aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur an Dritte abtreten.

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(3) Es gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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(4) AusschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Konstanz; Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

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(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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Teil B – Leistungsspezifische Module

Diefolgenden Module gelten ergänzend, soweit die jeweilige Leistung Gegenstand des Angebots / der AB ist. Bei mehreren Leistungen gelten die betreffenden Modulenebeneinander.

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B1 – Beratung / Consulting (Kernangebot, Module)

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Die Beratung ist ein Dienstvertrag; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet (§ 3). Anzahl,Turnus und Format der Sessions/Termine ergeben sich aus dem Angebot. Sagt der Kunde einen Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, wird dieser einmalig nachgeholt; bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen verfällt der Terminersatzlos.

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B2 – Website / Landingpage

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(1) Umfang(Seiten/Blöcke/Funktionen) ergibt sich aus dem Angebot. Inhalte und Zugänge stellt der Kunde bei.

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(2) Die Abnahme erfolgt durch Freigabe des Kunden.Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung keine Rüge wesentlicher Mängel oder nimmt der Kunde die Website in Gebrauch, gilt sie als abgenommen.

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(3) Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten; weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen nach Abnahme sind kostenpflichtig.

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(4) Hosting, Domains und laufende Pflege sind nicht enthalten und nur beiausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. (5) Nutzungsrechte gehen mitvollständiger Zahlung über (§ 8).

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B3 – Content-, Foto- undVideoproduktion / Broschüren

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(1) Anzahl und Umfang (z. B.Anzahl Videos/Bilder, Drehtage, Materialien) ergeben sich aus dem Angebot.

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(2) Je Video bzw. Grafik ist eine Korrekturrunde enthalten; weitere Korrekturrundensind kostenpflichtig.

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(3) Die Freigabe erfolgt durch den Kunden; Roh- und Projektdateien verbleiben bei der Agentur (§ 8).

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(4) Der Kunde stellt erforderliche Bild-, Marken- und Personenrechte sicher.

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(5) Zusätzliche Drehsbzw. ein zusätzlicher Drehtag sind kostenpflichtig.

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B4 – Social-Media-Betreuung

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(1) Es handelt sich um eine laufende, zeitraumbezogene Leistung, die im Voraus abgerechnet wird (§ 5 Abs.4). Mindestlaufzeit und Kündigung richten sich nach dem Angebot.

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(2) Der Kundestellt die erforderlichen Accounts, Zugänge und Rechte bereit.

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(3) Es gilt ein Redaktions- und Freigabeprozess; nach Freigabe verantwortet der Kunde die veröffentlichten Inhalte.

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(4) Ein bestimmter Erfolg (Reichweite, Follower,Interaktionen) wird nicht geschuldet

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B5 – Kurse / Workshops (Online-Lernplattform)

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(1) Der Kunde erhält einen persönlichen, nicht übertragbaren Zugang für die im Angebot vereinbarte Laufzeit; beim Jahres-/Betreuungspaket beträgt die Zugangsdauer 12 Monate.

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(2) Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte sinduntersagt.

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(3) Ein Anspruch auf Aktualisierung der Inhalte besteht nicht.

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(4) Bei sofortiger Bereitstellung digitaler Inhalte beginnt die Leistungunmittelbar.

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B6 – Anker / Jahresbetreuung

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(1) Umfang und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.

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(2) Laufzeit und Verlängerung richtensich nach § 12.

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(3) Anpassungen bzw. Erweiterungen des Leistungsumfangs während der Betreuung sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.